Immer lauter werden die Stimmen, die ein Köpferollen als Folge des Dioxin-Skandals verlangen. Jüngstes Opfer ist Bundesministerin Ilse Aigner (CSU). Sie ist in der Regierung für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, fordert den Rücktritt Aigners. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch spricht gar von der Bundesregierung als von einem "Dienstleister der Futtermittelbranche". Die Betroffene hingegen denkt gar nicht an Kleinbeigeben - teilt aber kräftig selbst aus. So habe es die niedersächsische Landesregierung - allen voran Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) verabsäumt, die Leinen fester im Griff zu behalten. Ministerpräsident David McAllister (CDU) müsse nun hart durchgreifen, dieVerantwortlichen finden und reinen Tisch machen.
Nach der Forderung der Grünen Künast für ein Reinheitsgebot für Futtermittel und einer "Positivliste" für deren Zutaten ("Die Futtermittelströme müssen aufgeklärt werden...!"), hat die Bundesagrarministerin nun einen "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" ausgegeben. Zentraler Inhalt ist eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die an strenge Auflagen geknüpft ist. So müssen etwa regelmässige Kontrollen nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten werden. Futterfette beispielsweise dürfen nurmehr in Anlagen produziert werden, die für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Richtlinie sind nach wie vor die Länder, die entsprechende Kontrollen durchzuführen haben.
Auch die von Künast geforderte "Positivliste" fand in diesem Aktionsplan Aufnahme. Eine solche rechtliche Verbindlichkeit allerdings sei nur auf EU-Ebene zu regeln. Das Ziel müsse die Sicherheit und Transparenz im Futtermittelmarkt sein, so Aigner. Erstmals wurde in diesem Zusammenhang von einem "Strafrahmen" gesprochen. Demnach werde sowohl die Einordnung als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit, als auch der Umfang der Strafandrohung gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium überprüft. Bislang wurden für den Handel mit kontaminierten Futtermittel Strafen bis zu einem Höchstausmass von 50.000 € verhängt - zur Diskussion nun stehen Haftstrafen bereits bei Fahrlässigkeit.
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